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Lieferantenkodex

Die Grundprinzipien einer nachhaltigen Unternehmensführung stellen die grundlegende Mission unseres täglichen Handelns dar.

Die EXPRESSO Deutschland GmbH & Co. KG und Ihre Mitarbeiter/-innen erkennen daher ihre soziale Verantwortung an. Alle Gesetze und Normen werden eingehalten und es wird in jeglichen Belangen ethisch korrekt gehandelt. Insbesondere alle am Beschaffungsprozess Beteiligten tragen Verantwortung gegenüber ihrem eigenen Unternehmen, ihren Geschäftspartnern, der Umwelt und der Gesellschaft. Dies erwarten wir ebenso von unseren Lieferanten.

Der Lieferantenkodex gilt als Grundlage aller Geschäftsbeziehungen und ist eine Erweiterung unserer allgemeinen Einkaufsbedingungen.

  • 1. Allgemeine Grundsätze

    1.1 Einhaltung von Gesetzesvorschriften

    Unser Lieferant verpflichten sich in allen unternehmerischen Aktivitäten, die die Zusammenarbeit mit der EXPRESSO Deutschland GmbH & Co. KG betreffen, seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und die jeweils geltenden Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen Leistungen für die EXPRESSO Deutschland GmbH & Co. KG erbracht bzw. geliefert werden, zu beachten.

    1.2 Korruption

    Handlungen und (Kauf-)Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Folglich sollten Mitarbeiter/-innen kein finanzielles oder sonstiges Verhältnis mit einem Lieferanten eingehen, dass die Verpflichtung der Mitarbeiter/-innen beeinflusst. Im Geschäftsverkehr werden keine geldwerten persönlichen Vorteile, Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen angeboten oder versprochen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen einer geschäftsüblichen Gastfreundschaft bewegt. Bargeld oder sonstige Barwerte, werden grundsätzlich nicht angenommen.

    1.3 Fairer Wettbewerb

    Geltende Gesetze, die den fairen Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze sowie sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs, werden eingehalten.

  • 2. Lieferkette
    Unser Lieferant ist verpflichtet die Einhaltung dieser Verhaltensrichtlinie auch gegenüber seinen Lieferanten umzusetzen.
  • 3. Soziales

    3.1 Menschenrechte

    Die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte wird respektiert und unterstützt.

    3.2 Zwangsarbeit

    Jegliche Form von Zwangsarbeit wird abgelehnt.

    3.3 Kinderarbeit

    Die international anerkannten Regelungen zu Menschen- und Kinderrechten werden beachtet, insbesondere das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung. Sieht eine nationale Regelung strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten.

  • 4. Arbeitsbedingungen

    4.1 Existenzsichernde Löhne

    Unser Lieferant entlohnt seine Beschäftigten angemessen und zu landes- und branchenüblichen Mindestlöhnen. Zusätzlich gewährt er ihnen die per Gesetz zustehenden Sozialleistungen.

    4.2 Arbeitszeiten

    Unser Lieferant hält sich an die national geltenden Gesetze zu Arbeits-, Pausen- und Urlaubszeiten. Die Sicherstellung der Arbeits- und Pausenzeiten gilt auch für solche Mitarbeiter/-innen, die aufgrund ihrer Tätigkeit keinen festen Arbeitsplatz an einem seiner Standorte haben.

    4.3 Diskriminierung

    Jeglicher Form von Diskriminierung wird im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze entgegengetreten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern/-innen aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.

    4.4 Gesundheitsschutz

    Unser Lieferant achtet auf die Einhaltung der jeweils anwendbaren gesundheits- und arbeitsrelevanten Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen und sorgt für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter/-innen. Darüber hinaus unterstützt er eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Arbeitsschutzmaßnahmen und -systeme.

  • 5. Umweltschutz

    5.1 Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen

    Produkte und Dienstleistungen des Lieferanten dürfen Mensch und Umwelt nicht gefährden und erfüllen die vereinbarten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Normen. Er ist aufgefordert, die negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten und seinen Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.

    5.2 Ressourcenschonung

    Der Lieferant ist bestrebt, den Verbrauch von Rohstoffen bei jeder Geschäftstätigkeit auf ein Minimum zu reduzieren. Insbesondere achtet er auf einen sparsamen Einsatz von Energie, Wasser und nicht erneuerbaren Ressourcen. Der Einsatz erneuerbarer Ressourcen ist zu bevorzugen, falls dies möglich ist.

  • 6. Folgen bei Verstößen und Kenntnis von Verstößen

    Unsere Lieferanten verpflichten sich bei Kenntnis der Zuwiderhandlung in einem oder mehreren Punkten der o.g. Grundprinzipien uns umgehend davon zu unterrichten und uns Optionen bzw. alternative Handlungswege darzulegen.

    Ein wissentlicher und direkter Verstoß gegen die hier aufgeführten Grundprinzipien und Standards wird als wesentliche Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehung angesehen. Die EXPRESSO Deutschland GmbH & Co. KG behält sich in solchen Fällen angemessene Maßnahmen und Sanktionen vor.


    – Stand 25.07.2023